Agb
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Inhalt Vertragsgegenstand – Schlussbestimmungen
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB – Datenschutzbestimmungen
- Allgemeines:
1.1. Jugendschutzbeauftragte: Alle Models, die wir auf dieser Seite inserieren, waren zum Zeitpunkt der Aufnahme mindestens 18 Jahre alt, und auch alle Angebote und Inhalte sind ausschließlich für Personen über 18 Jahre.
Die selbständigen Begleitdamen legen ihre Stundensätze ausschließlich selber fest. Der Kunde entscheidet und wählt selbst, in seinem Namen die Begleitperson seiner Wahl.
1.2. So berät und verhandelt der Kunde auch mit der jeweiligen Begleitperson selbst vor Ort, bei dem Treffen mit der Begleitperson seine konkreten Kundenwünsche. Die Begleitagentur haftet nicht für die Handlungen der vermittelten Person, die insoweit völlig eigenverantwortlich gegenüber dem Kunden auftritt und nicht als Erfüllungsgehilfe der Begleitagentur. Aus dieser persönlichen Verhandlung, zwischen Kunde und Begleitpersonal, entsteht ein Vertrag- Zeit -Arrangement zwischen obigen beiden Vertragspartnern. Somit unterliegt die „Escort-Leistung“, allein im Namen der Begleitperson. Erst nach Treffen und Verhandlung der beiden Vertragspartner (Kunde und Begleitpersonal), entsteht eine Dienstleistung, die selbständig, im Namen der jeweiligen Begleitdamen ausgeführt wird.
1.3. 100 Events Begleitung e.U. bewirbt ausschließlich selbständige Personen. Dieser Internetauftritt ist eine Werbeplattform für Escort Damen.
Alle Damen dieses Begleit- und Escort-services handeln und fakturieren in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
Es wird ausdrücklich betont, dass 100 Events Begleitung e.U nicht der Arbeitgeber der Damen ist, die auf dieser Webseite dargestellt sind.
Wir arbeiten ausschließlich auf Basis unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGB. Mündliche Absprachen in allen Punkten dieser AGB haben keinerlei Gültigkeit und können von uns nicht akzeptiert werden.
1.4. Die Begleitpersonen arbeiten selbständig und die Agentur vermittelt lediglich den Internetauftritt der jeweiligen Begleitdamen. Alle Begleitpersonen sind mindestens 18 Jahre alt und Handeln auf eigene Verantwortung und aus freier Entscheidung. Daher können wir auch keine Haftung für Handlungen unserer Begleitpersonen übernehmen.
1.5. Alle Auskünfte der Hotline und dieser Website erfolgen ausschließlich im Namen und Auftrag der jeweiligen Begleitperson und gelten wie von der Betreffenden selbst erteilt. Die 100 Events Begleitung e.U und der (Webmaster) können daher für erteilte Auskünfte nicht persönlich haftbar gemacht werden. Alle von 100 Events Begleitung e.U für die Durchführung der Vermittlung, Bewerbung der Begleitleistungen mitgeteilten Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
- Inhalt:
2.1. Der Betreiber der Webseite Escort Wien Sexy-Angels übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Sofern der Webseitenbetreiber nicht nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, sind alle Haftungsansprüche gegen den Betreiber, die sich auf materielle oder ideelle Schäden und Irrtümer beziehen, die aus der Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen auf dieser Webseite entstanden sind, ausgeschlossen.
2.2. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die gesamte Webseite und/oder Teile derselben ohne Ankündigung zu ergänzen, zu verändern oder die Veröffentlichung einzustellen.
2.3. Bei Verweisen auf fremde Internetseiten (auch „Links“ genannt), liegen die Inhalte jener Seiten prinzipiell außerhalb des Verantwortungsbereiches des Webseitenbetreibers bzw. Autors, weshalb auch keine Haftungsverpflichtung des Webseitenbetreibers in Kraft treten kann. Der Betreiber erklärt, dass er auf die Inhaltsgestaltung von verlinkten Webseiten weder jetzt noch zukünftig Einfluss hat, weshalb er sich ausdrücklich von allen Inhalten derartiger Seiten und eventuell daraus resultierenden Ansprüchen distanziert, die welche Rechte auch immer verletzten. Die Auflistung von Links stellt keinerlei Aufforderung zum Besuch der entsprechenden Seiten dar.
- Geltungsbereich:
3.1. 100 Events Begleitung e.U vermittelt ausschließlich auf Grundlage dieser Vereinbarung AGB eine selbständige Begleitperson.
3.2. Davon abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur wenn sie von 100 Events Begleitung e.U ausdrücklich bestätigt wurden.
3.3. 100 Events Begleitung e.U erbringt keinerlei Dienstleistungen, sondern tritt lediglich als Vermittler und Administrator zwischen den Begleitpersonen und deren Kunden auf.
100 Events Begleitung e.U erhält von ihrem Auftraggeber/in ein fixes Honorar für die Vermittlung und deren Werbetätigkeiten und ist nicht prozentuell an deren Umsatz oder Einkommen beteiligt.
3.4. Alle Kundendaten werden vertraulich behandelt und keinesfalls, sofern vom Gesetz nicht anders vorgesehen, an Dritte weitergegeben!
3.5. Die Angebote sind freibleibend. Alle Angebote sind unverbindlich und ohne Gewähr.
- Vertragsgegenstand:
4.1. Vertragsgegenstand ist die Vermittlung von selbständigen Begleitpersonen laut Gewerbeschein zu Zwecken der gesellschaftlichen Begleitung und Unterhaltung der Kunde und nicht darüber hinaus.
4.2. Der Kunde verpflichtet sich, von diesen Begleitpersonen keine Tätigkeiten zu verlangen, die geltendes Recht verletzen oder sonst wie unzulässig sind.
4.3. Bei dieser Vermittlung werden KEINE sexuellen oder intimen Kontakte vereinbart.
4.4. Ein Zuwiderhandeln durch den Kunde bedingt die Freistellung von 100 Events Begleitung e.U und der vermittelten Person(en) von der Erbringung der Leistung.
4.5. Nimmt der Kunde die vereinbarten Begleittermine nicht oder nur teilweise in Anspruch und trifft ihn ein Verschulden, so entbindet ihn dies nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung der gebuchten Begleitung! In diesem Fall stellt die Begleitperson die Buchung in Rechnung und die Buchung gilt als abgeschlossen.
4.6. Wenn eine Begleitperson nicht Ihren Erwartungen entspricht und sie aus diesem Grund auf die Erbringung der vereinbarten Vermittlung verzichten, ist von Ihnen eine Aufwandsentschädigung von € 30,00 (Fahrtkosten in Wien) an die jeweilige Begleitperson zu zahlen.
- Vertragsabschluss:
5.1. Eine Vermittlung kommt durch Willensübereinstimmung und entsprechender Erklärung der beiden (Begleitperson und Ihre Kunde) zustande.
Damit das Begleit-Arrangement durchgeführt werden kann, erklärt sich der Kunde vollumfänglich damit einverstanden, den Ort und die Telefonnummer sowie einen allfälligen Vornamen anzugeben, welche Angaben dann ohne Speicherung an die gewünschte unabhängige Begleitung weitergegeben werden, damit das Treffen stattfinden kann.
Mit Ihrer Buchung erklären Sie sich daher automatisch mit den Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen einverstanden.
Der Vertrag wird zwischen dem Kunden der Begleitperson und die Begleitperson auf der Grundlage des Angebots der Begleitperson geschlossen.
Die Begleitpersonen sind an keine Dienstzeiten gebunden und haben keine Anwesenheitspflicht, sie sind nicht in dem Betrieb integriert und nicht Weisungsgebunden.
Die Begleitpersonen entscheiden selber welche Aufträge Sie annehmen, wie lange sie gebucht werden möchten und auch für welche Gelegenheit.
Alle Auskünfte über die Begleitpersonen werden in deren Auftrag erteilt.
Die angegebenen Honorare sind Richtwerte und basieren auf den gewünschten Grundpreisen der Begleitpersonen.
Die Begleitagentur fungiert als Vermittler zwischen den Begleitpersonen und den Interessenten und haftet nicht für deren Handlungen, dass sie eigenverantwortlich Auftreten.
Der Vertrag entsteht zwischen dem Kunden und der Begleitperson, auf Grund der Angebote der Begleitperson.
Bitte richten Sie keine Anfragen zum Service der Begleitpersonen an unsere Hotline. Laut den gesetzlichen Bestimmungen, dürfen wir keine Auskünfte zum Service der Begleitpersonen anbieten und vereinbaren.
Alle Begleitpersonen sind selbstständig tätig und die Begleitagentur übernimmt nur deren Werbemöglichkeiten auf dieser Seite, in deren Auftrag mit Fotomaterial und Profilgestaltung und Grundpreis Honoraren.
Es steht den Begleitpersonen frei, sich auch von anderen Escort Agenturen vermitteln zu lassen, und, oder Ihre Werbeauftritte selber zu organisieren, zu verwalten, oder auch selber anzubieten. Die Firma hat darauf keinen Einfluss und übernimmt keinerlei Haftung.
5.2. Eine vereinbarte Buchung ist ein rechtsgültiger Vertrag.
- Honorar:
6.1. Alle vereinbarten Honorare gelten nur für den jeweiligen Auftrag und sind Bruttopreise, inkl. der gesetzlichen Steuern. Alle zusätzlichen Kosten während der Vermittlung (wie z. B. Eintrittsgelder, Speisen, Getränke, Reisekosten, Hotelübernachtung, usw.) sind vom Kunde zu bezahlen und sind, sofern nicht anders vereinbart, keinesfalls Bestandteil des angebotenen Vermittlungsvertrags.
6.2.
Das Honorar für die Begleitperson ist vom Kunden zu Beginn des Treffens in bar (Euro) oder per Kreditkarte zu zahlen. Wird die Buchung verlängert, muss auch dieses Honorar für die Begleitperson im Voraus bezahlt werden.
6.3. Das Honorar bezieht sich grundsätzlich auf eine Person. Buchen Sie zwei oder mehrere Begleitpersonen, ist das Honorar für jede Begleitperson einzeln zu entrichten. Für mehr als einen Kunden bei Buchung einer Begleitperson vervielfacht sich das Honorar um die Anzahl der buchenden Kunden.
6.4. Nicht in Anspruch genommene Zeiten werden NICHT zurückerstattet.
- Rücktritt vom Vertrag – Stornierung durch den Kunden:
7.1. Im Falle eines Vertragsrücktrittes (telefonische oder elektronische Buchung) bis zu einem Tag vor Inanspruchnahme unseres Begleitservice entstehen Ihnen keine Kosten. Bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet.
7.2. Wird der Vertrag (telefonische oder elektronische Buchung) innerhalb 24 Stunden vor Leistungsbeginn storniert, verbleibt die eventuell bereits geleistete Anzahlung als Aufwandsentschädigung bei 100 Events Begleitung e.U, wobei im Falle einer späteren Inanspruchnahme unsere Services diese geleistete Anzahlung auf das Gesamthonorar angerechnet wird. Sollten schon Reisekosten angefallen sein, werden diese nicht zurückerstattet. 100 Events Begleitung e.U ist natürlich bemüht, nicht in Anspruch genommene Flug- und Bahntickets zurückzugeben.
7.3. Erfolgte keine Anzahlung auf die Buchung und wird der Vertrag (telefonische oder elektronische Buchung) innerhalb 24 Stunden vor Leistungsbeginn storniert, so hat der Kunde auf jeden Fall 30 Prozent des Buchungswerts als Aufwandsentschädigung zu bezahlen.
- Stornierung durch 100 Events Begleitung e.U:
8.1. 100 Events Begleitung e.U ist bemüht, die vereinbarte vertragliche Leistung nach bestem Willen und zur vollsten Zufriedenheit des Kunden zu erfüllen.
8.2. Im Fall, dass der gebuchten Begleitperson aus wichtigem Grund – Krankheit, Unfall, wichtige familiäre Hindernisse den Termin nicht wahrnehmen kann, wird 100 Events Begleitung e.U den Umständen entsprechend einen Ersatz Begleitperson vorschlagen. Der Kunde hat das Recht diesen Ersatz abzulehnen. In diesem Fall erlöschen sämtliche gegenseitigen Ansprüche auf die eigentliche Leistung, das heißt, dass der Kunde keine Ersatzansprüche an 100 Events Begleitung e.U richten kann, auch dann nicht, wenn z. B. Flugkosten, Zimmerreservierungen oder andere Kosten angefallen sind.
8.3. 100 Events Begleitung e.U und jede Begleitperson selbst kann ohne Einhaltung einer Frist von der Dienstleistung zurücktreten, wenn die Erbringung der Dienstleistung nachhaltig durch den Kunden gestört wird. Das betrifft vor allem Fälle wie Trunkenheit durch Alkohol oder Drogen, Gewalt, Erzwingung nicht vereinbarter Leistungen und ein ungepflegtes Äußeres. Das Gleiche trifft zu, wenn der Kunde sich in starkem Maße vertragswidrig verhält. Hier insbesondere, wenn er den vereinbarten Treffpunkt oder den vereinbarten Ort der Dienstleistung (Hotel) ohne Rücksprache mit der Agentur wechselt, wenn eine Verspätung von mehr als 30 Minuten vorliegt, wenn geforderte Zahlungen durch den Kunden nicht fristgerecht geleistet wurden.
8.4. In diesen Fällen hat der Kunde gegenüber 100 Events Begleitung e.U keinerlei Schadensersatzforderungen. 100 Events Begleitung e.U behält sich vor, im Falle, dass der Kunde bereits eine Anzahlung geleistet hat, diese Anzahlung als Ersatz eigener Aufwendungen einzubehalten.
8.5. 100 Events Begleitung e.U kann jederzeit wegen Hinderung der Dienstleistung aufgrund von Einflüssen von höherer Gewalt vom Vertrag zurücktreten. Dieses Recht steht auch dem Kunden zu. Zu Fällen der höheren Gewalt gehören hier insbesondere Streiks, Naturereignisse usw.
8.6. 100 Events Begleitung e.U zahlt etwaig geleistete Anzahlungen unverzüglich an den Kunden zurück, ist jedoch berechtigt, für die erbrachten oder noch zwingend zu erbringenden Dienstleistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
- AGB-Schlussbestimmungen:
9.1. Speicherung, Übermittlung, Sendung und Wieder- bzw. Weitergabe der Inhalte ist ohne schriftliche Genehmigung ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen werden unverzüglich und mit aller Schärfe strafrechtlich verfolgt.
9.2. Für sämtliche Aufträge gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Wien.
9.3. Mit einer Buchung erklären Sie, dass Sie diese unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen haben und mit ihnen einverstanden sind.
9.4. Mündliche Absprachen in allen Punkten dieser AGB haben keinerlei Gültigkeit und können von uns nicht akzeptiert werden.